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Dirk Jansen (B.U.N.D.) zum Thema Hydraulic Fracturing ("Fracking")

Mittwoch, 05. Januar 2011

Dirk Jansen (B.U.N.D.) „Statt Erdgasförderung um jeden Preis wollen wir die Energiewende”

Die Erdgasförderung boomt, in den letzten Jahren verstärkt auch durch sog. nichtkonventionelle Fördermethoden. Das umstrittene Hydraulic Fracturing ( ”Fracking“ ) - Verfahren wird in den USA großflächig angewendet und ruft Proteste von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen auf den Plan. Dirk Jansen vom B.U.N.D. NRW erläutert die Gefahren dieser Technologie.



1. Wodurch unterscheidet sich das Fracking von herkömmlichen Fördermethoden und welche Gefahren entstehen dadurch ?

D. Jansen : In einer klassischen Lagerstätte ist das Erdgasmuttergestein porös und durchlässig. Das Gas kann deshalb frei wandern. Im Gegensatz dazu ist das Gas unkonventioneller Lagerstätten in Kohle-, Ton- oder Schiefergestein eingeschlossen. Gas aus diesen Lagerstätten kann nur mit aufwändiger Technik gefördert werden kann. Es reicht in der Regel nicht aus, die Lagerstätte einfach anzubohren, sondern die Gesteinsformationen müssen durch sogenanntes „Hydraulic Fracturing” - kurz „Fracking” - zerstört werden, um Wegsamkeiten zu schaffen, die ein Herausströmen des Gases ermöglichen. Dazu wird unter hohem Druck ein Gemisch aus Wasser und Additiven in den Untergrund gepumpt. Insbesondere die zugefügten Chemikalien - u.a. giftige und wassergefährdende Biozide - bedrohen das Grundwasser. Weiteres Gefährdungspotenzial liegt in dem so genannten Lagerstättenwasser, dass mit Schwermetallen und Radionukliden angereichert sein kann.



2. In den USA gibt es seit längerem bereits einen Förderboom bei unkonventionellem Gas und Öl, der Auswirkungen auf die Weltmarktpreise hat. In welchem Umfang befinden sich in Deutschland ausbeutbare Vorkommen, die per Fracking gefördert werden könnten ?

D. Jansen : Das Potenzial von Erdgas in dichten Lagerstätten wird seitens der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) auf weltweit 666 Bill. m3 geschätzt. Auf ganz Westeuropa entfallen davon geschätzte 3,7 Prozent. Ressourcenabschätzungen für Tight Gas weisen lt. BGR für das Norddeutsche Becken beträchtliche Mengen in der Größenordnung von 100 bis 150 Mrd. m3 an gewinnbarem Erdgas aus. Für weite Teile der in Deutschland in Frage kommenden höffigen Gesteinsformationen steht jedoch ein genaue Erkundung aus. Der Energiemulti ExxonMobil schätzt so z.B., dass allein in NRW bis zu 2.100 Milliarden Kubikmeter Erdgas lagern könnten.



3. Der B.U.N.D. hat sich beim Umweltausschuss des Bundestages für ein Verbot der Fracking- Technologie eingesetzt. Stehen Sie mit dieser Forderung relativ allein da oder gibt es einen breiteren Konsens darüber ?

D. Jansen : Bislang sind die bergrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas wenig transparent. Weder eine breite Einbeziehung der Öffentlichkeit, der betroffenen Grundeigentümer und Kommunen, noch eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung sind vorgesehen. Auch die Wasserbehörden werden in den seltensten Fällen beteiligt. Zudem werden Genehmigungsverfahren von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Niedersachsen genehmigt so z.B. quasi „auf Zuruf”. Große Einigkeit besteht daher, dass das Bergrecht novelliert und der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes zur Anwendung gebracht werden muss. Davon sind wir aber in der Behördenpraxis noch weit entfernt. Ich halte deshalb ein bundesrechtliches Verbot für unabdingbar, um Mensch und Umwelt dauerhaft zu schützen.



4. Wie steht es in Deutschland um die rechtlichen Grundlagen für ein Fracking-Verbot ?

D. Jansen : Frankreich hat das „Fracking” per Gesetz grundsätzlich verboten. In Nordrhein-Westfalen wurde bis zur Fertigstellung einer umfassenden Risikoanalyse, die für den Sommer 2012 erwartet wird, per Erlass ausgeschlossen, dass Fracking-Genehmigungen erteilt werden. Schon jetzt ist das Untersagen von Aufsuchungs- und Gewinnungsgenehmigungen also auch in Deutschland möglich. Im Bergrecht könnten problemlos entsprechende Verbotstatbestände formuliert werden. Wir sehen das anachronistische und undemokratisch ausgerichtete Bundesberggesetz allerdings grundsätzlich kritisch. Das Bundesberggesetz muss meines Erachtens grundsätzlich reformiert - oder abgeschafft - werden.



5. Welchen Einfluss können Bürger und Verbraucher auf die Energieunternehmen und die Politik ausüben, wenn sie schädliche Folgen für Gesundheit und Umwelt verhindern möchten ?

D. Jansen : Bislang waren die Bürgerinnen und Bürger in den Genehmigungsverfahren „außen vor”. Auch deshalb hat sich eine breite Bürgerbewegung gegen das Erdgas-Fracking gebildet. Etliche Bürgerinitiativen haben sich deutschlandweit gruppiert und gut vernetzt - auch mit dem B.U.N.D.. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Aktionen wurde der Protest publik gemacht und in die Politik getragen. Diese ist jetzt am Zuge. Erste Erfolge stellen sich ein: Der Bundesrat diskutiert über Verbesserungen des Bergrechts, in NRW gilt ein Fracking-Moratorium, ExxonMobil hat angekündigt, (vorerst?) auf Fracking verzichten zu wollen. Statt Erdgasförderung um jeden Preis wollen wir die Energiewende, hin zu effizienten Technologien, dem Energiesparen und zu 100% erneuerbaren Energien.


Linktip: www.bund-nrw.de/fracking

Das Interview führte Jörg Wunderlich

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