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26.06.2009
Verbraucherzentralen: Gegen teure Festpreistarife wehren
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Rund 100.000 Verbraucher haben im Herbst 2008 in Erwartung steigender Gaspreise den Festpreistarif "RWE Erdgas 2011" abgeschlossen. Da die Gaspreise inzwischen aber flächendeckend gesunken sind, zahlen sie nun kräftig drauf. Denn inzwischen ist selbst eine Belieferung in der gesetzlichen Grundversorgung bei RWE Westfalen-Weser-Ems deutlich günstiger zu haben, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Da aber im Vertrag eine wirksame Widerrufsbelehrung fehle, "können Verbraucher aus dem teuren Vertrag aussteigen", weisen die Verbraucherschützer einen Weg, um in einen günstigen Tarif wechseln zu können. Ein Teil der Kunden habe zudem vom Versorger keine Auftragsbestätigung erhalten. Sie können sich daher auf einen fehlenden Vertragsabschluss berufen und "brauchen das Gas höchstens zu den momentan günstigen allgemeinen Preisen zu bezahlen", erklären die Verbraucherschützer weiter.
Sollte RWE Westfalen Weser-Ems den Widerruf nicht anerkennen, rät die Verbraucherzentrale, Schadenersatz zu verlangen: "Kunden sollten auf Ersatz der Differenz zwischen dem Preis dieses Tarifs und den günstigeren Konditionen pochen, die sie nach einem Widerruf mit RWE oder mit einem anderen Anbieter vereinbart hätten."
Zudem sollten vorsorglich Schadenersatzansprüche bei RWE angemeldet werden. Dann kann das Unternehmen später nicht behaupten, der Kunde habe die Ablehnung des Widerrufs akzeptiert und den Vertrag stillschweigend fortgesetzt. Um die Höhe der Schadenersatzansprüche belegen zu können, sollten Angebote anderer Gasanbieter verglichen und dokumentiert werden.
Eine Verbraucherinformation mit allem Wissenswerten sowie Musterbriefen gibt es im Internet unter www.vz-nrw.de.
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