05.08.2009
Rückzahlungen von Stromanbietern gilt als Einkommen bei Sozialhilfeempfängern
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Der Staat muss Sozialhilfeempfängern die Sozialhilfe um den Betrag kürzen, den die Betroffenen als Rückzahlung von ihrem Stromanbieter erhalten. Das hat das Bundessozialgericht in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden.
Die Stromkostenerstattung sei demnach als Einkommen anzurechnen, entschied das Kasseler Gericht. Dies verletze auch nicht den Gleichheitsgrundsatz. In einem Rechtsstreit hatte die Stadt Bielefeld einem Sozialhilfeempfänger die Hilfeleistung für Februar 2006 um 205 Euro gekürzt. (Az.: B 8 SO 35/07 R) Quelle: Rheinische Post
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