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04.06.2009
Neue Verordnungen zum EEG beschlossen
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Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zwei Verordnungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. es handelt sich zum einen um die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen und zum anderen um die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus des EEG.
Die nach dem EEG vergüteten Strommengen werden derzeit in einem aufwändigen Verfahren auf alle Stromvertriebsunternehmen in Deutschland verteilt (EEG-Ausgleichsmechanismus). Besonders bei kleinen und mittleren Stromvertriebsunternehmen kann das zu beträchtlichen Mehrkosten führen. Die Verordnung über den Ausgleichsmechanismus vereinfacht ab dem 1. Januar 2010 das Verfahren: Erneuerbarer Strom muss in Zukunft nicht mehr physikalisch an die Vertriebsunternehmen weitergegeben werden, sondern es erfolgt nur noch ein rein finanzieller Ausgleich für den EEG-Strom, der am Strommarkt vertrieben wird. Die Umstellung des Ausgleichsmechanismus minimiert Aufwand, Risiken und Mehrkosten für alle Beteiligten. Quelle: IWR
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