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15.05.2009

Kosten für Solaranlage von der Steuer absetzbar

 Wie die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz mitteilt, können die Kosten für Anschaffung, Wartung und Reparatur einer Photovoltaikanlage von der Steuer abgesetzt werden. Dabei gelten seit diesem Jahr neue Regelungen.

Private Betreiber können bei Solaranlagen über 20 Jahre lang jährlich fünf Prozent der Investitionssumme linear abschreiben. Attraktiver sei aber oft eine degressive Abschreibung, bei der in den ersten Jahren ein höherer Prozentsatz - bis zu 12,5 Prozent des Anschaffungswertes - abgeschrieben wird. Damit ließen sich vor allem in den ersten Jahren nach der Investition in eine Solaranlage kräftig Steuern sparen.

Durch eine einmalige Sonderabschreibung lassen sich im Jahr der Inbetriebnahme 20 Prozent der Anschaffungskosten absetzen.

Eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt genügt, um die Steuervorteile einzustreichen.

 

Quelle: Strom-Magazin



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