Home | Impressum |
Gasrechner Gasanbieter-Liste Gasversorger / Stadt Gasanbieterwechsel Gasverbrauch News Forum
15.09.2010

Klage gescheitert: Ölpreisbindung ist als Begründung für Preiserhöhung weiterhin unzulässig

Vor einem Jahr hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Preiserhöhungen für Gaskunden in Sonderverträgen (mit mehrjähriger Bindung an einen Versorger) nicht allein mit gestiegenen Ölpreisen begründet werden können.  Denn eine Preisbindung an den Ölpreis sei keine vertragliche Notwendigkeit.

Der Berliner Gasversorger Gasag hatte gegen dieses Urteil mit einer Verfassungsbeschwerde geklagt und ist nun damit in Karlsruhe gescheitert (AZ: 1 BvR 2160/ 09, 1 BvR 851/10). Das Urteil von 2009, welches die Rechte von Verbrauchern gestärkt hatte, ist damit bestätigt.

Verschiedene Gasversorger hatten wegen des Urteils ihre Preiserhöhungen nicht durchsetzen können und mußten teilweise sogar Geld an ihre Sonderkunden zurückzahlen.

Bei unwirksamer Preisanpassungsklausel in den AGB  ist laut dem BGH keine Preiserhöhung zulässig. Die Unternehmen könnten in solchen Fällen den Sondervertrag nur kündigen.

Verbraucher in Sonderverträgen können sich erfolgreich gegen aktuelle Preiserhöhungen wehren, wenn sie in den AGB ihres Vertrages entsprechende Klauseln finden, die eine alleinige Preisbindung an den Ölpreis festlegen.

 

Quelle: Frankfurter Rundschau

 

 



Gasanbieter und Gaspreise im Vergleich - clever-gas.de
*****4,5 von 1 bis 5 Sternen4,5 von 1 bis 5 Sternen4.5 von 1 bis 5
auf Grundlage von 73 Bewertungen
© clever-gas.de - Gasanbietervergleich, Gasanbieterwechsel, Gaspreise