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26.02.2010
Keine Nachzahlungen für Preiserhöhungs-Verweigerer in Wilhelmshaven
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Die Gaskunden der GEW in Wilhelmshaven, die die letzten Preiserhöhungen nicht bezahlt haben, müssen die verweigerten Geldbeträge nicht zurückzahlen. Das hat das Oberlandesgericht in Oldenburg entschieden.
Das Versorgungsunternehmen aus Wilhelmshaven hatte neun Kunden verklagt, die ausstehenden Beträge zu zahlen. Das Landgericht wies diese Klage ab. Der rechtskräftige Urteilsspruch gilt nach Auskünften einer gerichtssprecherin nur für Kunden, die fristgerecht Widerspruch gegen die Preiserhöhungen eingelegt haben. Quelle. Radio Bremen
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