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04.10.2009

Kartellamt überprüfte kommunale Gasversorger

Das Bundeskartellamt hat vor kurzem mehrere kommunale Stadtwerke abgemahnt, die missbräuchlich überhöhte sogenannte Konzessionsabgaben erhoben haben. Das berichtete der Generalanzeiger aus Bonn. Einen Versorger im Schleswig Holsteinischen Ahrensburg habe die Wettbewerbsbehörde angewiesen, die Gelder den Kunden zurückzuerstatten.

Kozessionsabgaben sind Gebühren, die externe Anbieter bezahlen müssen, um die örtlichen Gasleitungen nutzen zu dürfen. Laut Konzessionsabgabenverordnung dürfen diese kommunalen Versorger nicht mehr als 0,03 Cent von den alternativen Anbietern verlangen.
Einige kommunale Anbieter hätten ihre erhöhten Abgaben damit begründet, dass sie diesen Betrag auch von den externen Konkurrenten kassieren dürften. Das würde laut Kartellamt die Einnahmen aus Konzessionsabgaben für die Gemeinden versechsfachen.

Die Leidtragenden eien die Verbraucher, denn diese bekämen von den Netzbetreibern die zusätzlichen Kosten über die Gaslieferanten abgewälzt. In der monatlichen Gasrechnung sei die hohe Konzessionsabgabe meist gar nicht zu erkennen.

 

 



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