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24.09.2009
GASAG - Streit um Rückzahlung nach Urteil
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Die Preiserhöhungen des Berliner Gasversorgers Gasag in den Jahren 2005 und 2006 waren laut rechtskräftigem Urteil unwirksam. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 225/07 entschieden. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Berlin muss die Gasag nun allen, deren Gasverbrauch nach den Tarifen „Aktiv“, „Vario“ oder „Fix“ abgerechnet wurde, Geld erstatten. Meist geht es um einige Hundert Euro.
Der BGH hat die Preisklauseln des Tarifes „Aktiv“ für unwirksam erklärt, weil sich die Gasag darin neben dem Recht zur Preiserhöhung keine Pflicht zur Preissenkung für den Fall auferlegte hatte, dass sie Gas günstiger einkauft. Das war den Richtern zu willkürlich.
Allerdings weigert sich die Gesellschaft bislang, Geld zu erstatten. Sie hätte auch mit korrekten Klauseln so viel für das Gas verlangt, argumentiert sie. Dagegen macht nun die Verbraucherzentrale Berlin mobil. Sie fordert Betroffene auf, Kopien ihrer Vertragsunterlagen einzuschicken. Von einzelnen Kunden will sie sich die Ansprüche abtreten lassen und gegen die Gasag klagen. Quelle: Stiftung Warentest
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