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27.06.2009

BGH untersucht Gaspreiserhöhungen

Der Bundesgerichtshof untersucht derzeit, ob die Gaspreiserhöhungen von zwei Versorgern zulässig sind. Da die Versorger in der Preiserhöhungsklausel nur geregelt haben, dass sie die Preise erhöhen dürfen, aber keine Pflicht vorschreibt, dass die Preise bei sinkenden Kosten wieder gesenkt werden müssen, könnte die Gaspreiserhöhung gekippt werden.

Die Verbraucherzentrale Bremen hatte gegen ein Unternehmen aus Niedersachsen geklagt. Bei diesem könnte die Klausel unzulässig werden. Ein Versorger aus Berlin hingegen hat zwar der in der Klausel die Berechtigung den Gaspreis zu senken oder zu erhöhen, aber nicht die Pflicht.



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