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Nächstes Thema : Energiegenossenschaften als Gasversorger ? |
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Nachricht |
Festung
Anmeldungsdatum: 04.01.2012 Beiträge: 103
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| Verfasst am: 02.04.2012, 14:35 Titel: |
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Lasst Euch aber auch nicht einschüchtern. Bekanntlich ist es so, dass Hunde die bellen nicht beißen.
Gruß
Festung |
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Lisa B.
Anmeldungsdatum: 20.07.2011 Beiträge: 5
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| Verfasst am: 23.02.2012, 15:41 Titel: |
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„Fehlt ein solches Sonderkündigungsrecht im Vertrag, kann man sich auf diese eindeutige Rechtsprechung berufen und den Energieliefervertrag anlässlich einer Preiserhöhung auch ohne entsprechende Regelung mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats kündigen"
Ich denke, die Energieversorger haben bestimmt alle ihre Verträge von Juristen abchecken lassen. Das da welche soclhe Fehler machen,kann ich mir nicht vorstellen. Das sind doch nicht irgendwelche kleinen Buden, die mal eben eine Vertrag ohne Rechtskenntnis aufsetzen. |
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Festung
Anmeldungsdatum: 04.01.2012 Beiträge: 103
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| Verfasst am: 23.02.2012, 13:32 Titel: |
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@ Gasmann 70
DANKE
Gruß
Festung |
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Gasmann70
Anmeldungsdatum: 10.11.2011 Beiträge: 4 Wohnort: Leipzig
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| Verfasst am: 23.02.2012, 10:34 Titel: Preiserhöhung |
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| Festung hat folgendes geschrieben:: | FRAGE: Muss eine Preiserhöhung schriftlich bekanntgegeben werden ?
Und besteht dann ein Sonderkündigungsrecht ?
Gruß
Festung |
Hallo Herr Jauch,
die Antwort lautet "ja".
Das sagt die Verbraucherzentrale Sachsen:
"Behält sich ein Strom- oder Gasversorger im Sondervertrag das Recht zur Erhöhung der Preise vor, muss er dem Kunden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stets auch ein Sonderkündigungsrecht für den Fall der Preiserhöhung einräumen"
Und jetzt wirds interssant:
„Fehlt ein solches Sonderkündigungsrecht im Vertrag, kann man sich auf diese eindeutige Rechtsprechung berufen und den Energieliefervertrag anlässlich einer Preiserhöhung auch ohne entsprechende Regelung mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats kündigen"
Gilt also immer und man hat 4 Wochen Zeit nach dem Erhalt der Preiserhöhung. Und diese müssen schriftlich angekündigt werden, weil sie sonst einfach mal ungültig sind.
Ach ja, und wer noch in der Grundversorgung ist, kann sowieso immer raus. Hoffe, ich konnte helfen.. |
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Festung
Anmeldungsdatum: 04.01.2012 Beiträge: 103
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| Verfasst am: 12.01.2012, 10:19 Titel: |
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FRAGE: Muss eine Preiserhöhung schriftlich bekanntgegeben werden ?
Und besteht dann ein Sonderkündigungsrecht ?
Gruß
Festung |
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Energiejunkie
Anmeldungsdatum: 10.11.2011 Beiträge: 22
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| Verfasst am: 22.12.2011, 10:59 Titel: Preisgarantie |
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Hallo Ossi,
wenn man den MITGAS EINHEIZPREIS abschließt, hat man 2 Jahre Preisgarantie. Das ist sehr viel wert heutzutage.
Da gibt es eigentlich keine Bedenken. Ich selbst habe bei 6,65 Cent pro KWh abgeschlossen und bekomme diesen preis nun bis Ende 2013.
Wo ist das Problem ?
beste Grüße |
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Ossi
Anmeldungsdatum: 25.01.2011 Beiträge: 4
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| Verfasst am: 22.11.2011, 10:54 Titel: |
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Hallo,
ich habe letzte Woche gelesen, dass Mitgas zum 01.01.2012 die Preise wieder drastisch anzieht. Also würde ich vom Wechsel zu denen eher abraten. Bestimmt erhöhen die meisten anderen auch. Ich würde da aber erst einmal den Januar abwarten, dann sieht man, wo die Entwicklung hingeht. |
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Gasmann70
Anmeldungsdatum: 10.11.2011 Beiträge: 4 Wohnort: Leipzig
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| Verfasst am: 17.11.2011, 14:03 Titel: MITGAS |
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Hallo,
hat jemand von Euch Erfahrungen mit MITGAS gemacht ? Ich trage mich mit dem Gedanken, zu wechseln. Der günstige Preis...
Danke !! |
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