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Nächstes Thema : Energiegenossenschaften als Gasversorger ?  

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Festung



Anmeldungsdatum: 04.01.2012
Beiträge: 103

Verfasst am: 02.04.2012, 14:35    Titel:

Lasst Euch aber auch nicht einschüchtern. Bekanntlich ist es so, dass Hunde die bellen nicht beißen.

Gruß

Festung
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Lisa B.



Anmeldungsdatum: 20.07.2011
Beiträge: 5

Verfasst am: 23.02.2012, 15:41    Titel:

„Fehlt ein solches Sonderkündigungsrecht im Vertrag, kann man sich auf diese eindeutige Rechtsprechung berufen und den Energieliefervertrag anlässlich einer Preiserhöhung auch ohne entsprechende Regelung mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats kündigen"

Ich denke, die Energieversorger haben bestimmt alle ihre Verträge von Juristen abchecken lassen. Das da welche soclhe Fehler machen,kann ich mir nicht vorstellen. Das sind doch nicht irgendwelche kleinen Buden, die mal eben eine Vertrag ohne Rechtskenntnis aufsetzen.
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Festung



Anmeldungsdatum: 04.01.2012
Beiträge: 103

Verfasst am: 23.02.2012, 13:32    Titel:

@ Gasmann 70

DANKE

Gruß

Festung
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Gasmann70



Anmeldungsdatum: 10.11.2011
Beiträge: 4
Wohnort: Leipzig

Verfasst am: 23.02.2012, 10:34    Titel: Preiserhöhung

Festung hat folgendes geschrieben::
FRAGE: Muss eine Preiserhöhung schriftlich bekanntgegeben werden ?

Und besteht dann ein Sonderkündigungsrecht ?

Gruß

Festung


Hallo Herr Jauch,

die Antwort lautet "ja".


Das sagt die Verbraucherzentrale Sachsen:

"Behält sich ein Strom- oder Gasversorger im Sondervertrag das Recht zur Erhöhung der Preise vor, muss er dem Kunden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stets auch ein Sonderkündigungsrecht für den Fall der Preiserhöhung einräumen"

Und jetzt wirds interssant:

„Fehlt ein solches Sonderkündigungsrecht im Vertrag, kann man sich auf diese eindeutige Rechtsprechung berufen und den Energieliefervertrag anlässlich einer Preiserhöhung auch ohne entsprechende Regelung mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats kündigen"

Gilt also immer und man hat 4 Wochen Zeit nach dem Erhalt der Preiserhöhung. Und diese müssen schriftlich angekündigt werden, weil sie sonst einfach mal ungültig sind.

Ach ja, und wer noch in der Grundversorgung ist, kann sowieso immer raus. Hoffe, ich konnte helfen..
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Festung



Anmeldungsdatum: 04.01.2012
Beiträge: 103

Verfasst am: 12.01.2012, 10:19    Titel:

FRAGE: Muss eine Preiserhöhung schriftlich bekanntgegeben werden ?

Und besteht dann ein Sonderkündigungsrecht ?

Gruß

Festung
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Energiejunkie



Anmeldungsdatum: 10.11.2011
Beiträge: 22

Verfasst am: 22.12.2011, 10:59    Titel: Preisgarantie

Hallo Ossi,

wenn man den MITGAS EINHEIZPREIS abschließt, hat man 2 Jahre Preisgarantie. Das ist sehr viel wert heutzutage.

Da gibt es eigentlich keine Bedenken. Ich selbst habe bei 6,65 Cent pro KWh abgeschlossen und bekomme diesen preis nun bis Ende 2013.
Wo ist das Problem ?


beste Grüße
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Ossi



Anmeldungsdatum: 25.01.2011
Beiträge: 4

Verfasst am: 22.11.2011, 10:54    Titel:

Hallo,
ich habe letzte Woche gelesen, dass Mitgas zum 01.01.2012 die Preise wieder drastisch anzieht. Also würde ich vom Wechsel zu denen eher abraten. Bestimmt erhöhen die meisten anderen auch. Ich würde da aber erst einmal den Januar abwarten, dann sieht man, wo die Entwicklung hingeht.
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Gasmann70



Anmeldungsdatum: 10.11.2011
Beiträge: 4
Wohnort: Leipzig

Verfasst am: 17.11.2011, 14:03    Titel: MITGAS

Hallo,

hat jemand von Euch Erfahrungen mit MITGAS gemacht ? Ich trage mich mit dem Gedanken, zu wechseln. Der günstige Preis...

Danke !!
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