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Nächstes Thema : nicht nur auf die Wechselprämie schauen |
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Karlo99
Anmeldungsdatum: 20.07.2011 Beiträge: 6
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| Verfasst am: 20.07.2011, 13:03 Titel: Maingau |
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| Also ich bin bis 31.08.11 noch Kunde von Maingau. Bisher war ich mit denen auch zufrieden und habe einen relativ günstige Preis gezahlt. Jatzt haben sie aber zum 01.08. drastisch erhöht. Deshalb wechsle ich zu gas.de . Mal sehen, wie es bei denen klappt. Das ist übrigens schon mein 3. Wechsel in den letzten 3 Jahren (Mitgas, goldgas, Maingau, gas.de). Bisher hat es alles immer geklappt und ich konnte schon viel sparen. |
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ulrich_loose
Anmeldungsdatum: 03.06.2011 Beiträge: 3
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| Verfasst am: 17.06.2011, 09:32 Titel: Kleiner Nachtrag |
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Eines ist mir auch noch aufgefallen...
Bei der vorletzten Preiserhöhung hat der Laden seine geänderten AGBs als Anhang der E-Mail mitgeschickt. Man hatte also etwas für seine Unterlagen und konnte diese AGBs dem Datum der E-Mail zuordnen.
Bei der aktuellen Preiserhöhung samt neuer AGBs werden die AGBs nicht mehr als Anhang mitgeschickt, sondern als Link auf deren Webseite. Die AGBs auf dieser Webseite können sich natürlich jederzeit ändern und der Kunde bekommt nicht SEINE ihm zugestellten AGBs zu sehen, sondern immer nur die jeweils aktuellen.
Unterm Strich: Aus meiner Sicht sind das Bauernfänger die mit Drückermethoden Neukunden an Land ziehen.
Ulrich |
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ulrich_loose
Anmeldungsdatum: 03.06.2011 Beiträge: 3
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| Verfasst am: 16.06.2011, 13:25 Titel: Nochmal Maingau |
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So - nun haben die sich mit einem Schreiben auf meine Beschwerde zu Wort gemeldet:
Ganz einfach: Neue AGBs geschickt und den Preis ab 01.08.2011 auf 6,58 Cent herauf gesetzt.
Bei Verifox und auf ihrer eigenen Webseite wird allerdings weiterhin mit 4,77 Cent geworben...
In kurzen Worten: Meiner Meinung nach ein Verein der mit günstigen Angeboten Kunden lockt, innerhalb kürzester Zeit die Preise nach oben setzt und Altkunden nicht mehr berücksichtigt. Das ist schon daran erkennbar, dass er die AGBs geändert hat, die das erst rechtssicher möglich machen.
Unterm Strich sind die innerhalb eines Jahre teurer als der ortsansässige Gasversorger. Einmal un nie wieder.
Ulrich |
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ulrich_loose
Anmeldungsdatum: 03.06.2011 Beiträge: 3
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| Verfasst am: 07.06.2011, 18:04 Titel: |
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Ich kann leider zu dem speziellen Thema nichts sagen, allerdings habe ich aktuell mit Maingau Probleme. Das könnte für die Entscheidung zum Wechsel u.U. hilfreich sein.
Ich habe letztes Jahr zu Maingau in den Flex Gas Tarif gewechselt und hatte auch gleich das Pech dass schon vor Lieferung der ersten kWh die Preise erhöht wurden. Mit dieser Preiserhöhung wurden auch aktualisierte AGBs mitgeschickt. Konkret wurde der Preis auf 5,24 Cent pro kWh angehoben.
Soweit so gut/schlecht.
In meinen AGBs ist unter Punkt 3.1 die Preisgestaltung aufgeführt:
3 Preise, Preisänderungen
3.1 Bei Abschluss eines Flex-Vertrages gilt: Preisänderungen erfolgen entsprechend § 5 Abs. 2 GVV:
Änderungen der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach Veröffentlichung der Änderungen
im Internet unter www.maingau-Energie.de wirksam, die mindestens 6 Wochen vor dem Zeitpunkt der
beabsichtigen Änderung erfolgen muss. Die jeweils gültigen Preise können durch Eingabe der für die
Entnahmestelle gültigen Postleitzahl unter www.maingau-energie.de eingesehen werden. Zeitgleich mit
der Veröffentlichung versendet die MAINGAU eine textliche Mitteilung über die beabsichtigten Änderungen
an den Kunden.#
Seit dem 01.06.2011 ist nun ein Preis auf der Webseite von 4,77 Cent veröffentlicht, man verweigert mir allerdings eine textliche Mitteilung und ich soll bis auf weiteres die 5,24 Cent weiterhin bezahlen.
Interessant ist in dem Zusammenhang, dass es auf der Webseite ebenfalls AGBs zu laden gibt, die sich aber von meinen AGBs stark unterscheiden.
3 Preise, Preisänderungen
3.1 Bei Abschluss eines Flex-Vertrages gilt: Preisänderungen werden jeweils zum
Monatsbeginn und erst nach Bekanntgabe gegenüber dem Kunden wirksam, die
mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung erfolgen muss. Die
MAINGAU ist verpflichtet, dem Kunden eine Preisänderung mindestens sechs Wochen
vor Inkrafttreten schriftlich, per Brief oder bei einem Online-Vertrag an die vom Kunden
bekanntgegebene E-Mailadresse, mitzuteilen.
Lange Rede: Die auf der Webseite beworbenen Preise gelten nach Gutdünken von Maingau offenbar NUR zur Aquise von Neukunden. Altkunden werden sehr schnell auf höhere Entgelte gesetzt und nach den neuen AGBs ist man Maingau völlig ausgeliefert. Alle Preise die auch bei irgendwelchen Vergleichsportalen veröffentlicht werden, sind für Altkunden nicht bindend.
In einfachen Worten: Meiner Meinung nach bedeutet der Werbespruch "Immer eng am Markt" nur eine schnelle Anpassung nach oben und nicht nach unten. Die Altkunden bezahlen also für die günstigen Angebote um Neukunden zu werben.
Ulrich |
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Miriam79
Anmeldungsdatum: 24.02.2010 Beiträge: 1
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| Verfasst am: 24.02.2010, 18:58 Titel: Meingau Gas |
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Hallo,
ich möchte meinen Gasanbieter wechseln und suche derzeit nach günstigen Angeboten. Verivox u.a. haben mir Meingau Gas als einen günstigen Anbieter empfohlen, der weder Kaution noch Einmalzahlungen haben möchte. Das ist mir wichtig. Hat jemand Erfahrungen mit Maingau?
Mir kommt es so vor, als fände man zu jedem Anbieter im Netz Kommentare, die entweder behaupten, ein Anbieter sei katastrophal oder supergut. Mh....
Denkt ihr ich sollte es mit Meingau auf einen Versuch ankommen lassen? Mein Verbrauch ist 5000 KWH, meine Postleitzahl 34121.
Und eine Frage noch zu den Preisen von Meingau: Hier findet sich die aktuelle Preistabelle:
http://www.maingau-energie.de/door/Erdgas/tarifpreise/12-09/index.html
Die erste Preistabelle regt mich eigentlich schon auf. Bin ich zu doof? Nirgendwo steht, was der Unterschied zwischen Grund- und Arbeitspreis ist. Was soll das in der Spalte mit "Bezeichnung"? Da steht `Grundpreistarif bis 10kW`. Wie ist das zu verstehen? 10KWH hat man doch schon, wenn man ein Wochenende mal richtig heizt. Insgesamt erscheint mir das sehr undurchsichtig, die Erläuterungen auf der Seite sind auch sehr spärlich. Weiß wer Rat?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Miriam |
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